NORIAN Wörterbuch
Pflichtangaben in Rechnungen
Das Umsatzsteuergesetz schreibt Mindestangaben von Informationen vor, die in Rechnungen (und Gutschriften) enthalten sein müssen, damit z. B. diese Belege für den Vorsteuerabzug berücksichtigt werden dürfen:
– Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
– Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
– Ausstellungsdatum der Rechnung
– Fortlaufende Rechnungsnummer
– Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
– Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
– Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
– Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
– Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
– Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers
Erleichterungen zu diesen Pflichtangaben gibt es für Rechnungen bis zu einem bestimmen Bruttobetrag; siehe hierzu auch “”Kleinbetragsrechnungen””.