NORIAN Wörterbuch
Niederstwertprinzip
Das Niederstwertprinzip als eines der Grundprinzipien ordnungsmäßiger Buchführung definiert die Bewertung von Vermögensgegenständen zum Bilanzstichtag. Es besagt, daß Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert aus dem Tageswert (Börsen- oder Marktpreis) und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten sind. Es wird dabei zwischen dem gemilderten (für Anlagevermögen) und dem strengen Niederstwertprinzip (für Umlaufvermögen) unterschieden. Siehe hierzu auch “Höchstwertprinzip”.