NORIAN Wörterbuch
Mahnung
Die Mahnung (oder auch Zahlungserinnerung) ist eine bestimmte Aufforderung durch den Gläubiger an den Schuldner die geschuldete/n und fällige/n Lieferungen/en oder Leistung/en in vollem oder teilweisen Umfang zu erbringen. In der Regel handelt es sich bei Forderung/en um einen oder mehrere ausstehende/n Geldbetrag/-beträge. Eine gesetzliche Regelung für Mahnungen gibt es nicht. Sie ist ist jedoch in dem meisten Fällen die Voraussetzung, um einen Schuldner juristisch in Verzug zu setzten.