NORIAN Wörterbuch
Immaterielle Vermögensgegenstände
Nicht-physischer Vermögensgegenstand, der bei der Bilanzierung in der Bilanz auf der Aktiv-Seite erfasst wird. Beispiele hierfür sind Schutzrechte, Patente, Markenrechte oder Kundenstämme. Das Pendant hierzu sind die materiellen Vermögensgegenstände wie zum Beispiel die körperlichen Gegenstände der Sachanlagen (Maschinen etc.).