NORIAN Wörterbuch
Gezeichnetes Kapital
Teil des Eigenkapitals, das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten in der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt. Als weitere Positionen des Eigenkapitals siehe auch “Gewinnrücklage”, “Gewinnvortrag”, “Jahresüberschuss/-Fehlbetrag”, “Kapitalrücklage” und “Verlustvortrag”.