NORIAN Wörterbuch
Gewinnrücklage
Einbehaltung (Thesaurierung) von Gewinnen. Gem. Handelsgesetzbuch (HGB) sind die folgenden Arten zu unterscheiden: Gesetzliche Rücklage, Rücklage für eigene Anteile, Satzungsmäßige Rücklagen, Andere Gewinnrücklagen.
Einbehaltung (Thesaurierung) von Gewinnen. Gem. Handelsgesetzbuch (HGB) sind die folgenden Arten zu unterscheiden: Gesetzliche Rücklage, Rücklage für eigene Anteile, Satzungsmäßige Rücklagen, Andere Gewinnrücklagen.