NORIAN Wörterbuch
Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren ist wie auch das Umsatzkostenverfahren eine Methode für die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Beim Gesamtkostenverfahren werden von den Erträgen sämtliche Kosten abgezogen. Entsprechend werden alle erbrachten Leistungen (Umsatzerlöse, Bestandserhöhungen, aktivierte Eigenleistungen) als Erträge erfasst. Bestandsminderungen werden als Aufwendungen verrechnet. Die Aufwendungen werden beim Gesamtkostenverfahren nach Kostenarten (Materialaufwand, Personalaufwand und Abschreibungen) untergliedert. Siehe hierzu auch “Umsatzkostenverfahren”. Beide Verfahren führen zum gleichen Ergebnis.