NORIAN Wörterbuch
Aktiva
Die (linke) Aktiv-Seite der Bilanz umfasst die Vermögensgegenstände eines Kaufmanns/Unternehmens und stellt somit die Mittelverwendung der auf der (rechten) Passiv-Seite ausgewiesenen Kapitalquellen dar. Das Gliederungsschema ergibt sich aus den Vorschriften gem. Handelsgesetzbuch (HGB). Siehe hierzu auch “Passiva”.