NORIAN Wörterbuch
Abschreibung
Die Abschreibung dient dazu, den planmäßigen oder außerplanmäßigen Wertverzehr von betrieblichen Vermögensgegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens in einer bestimmten Abrechnungsperiode zu erfassen und zu verteilen. Abschreibungen werden als Aufwendungen in der Gewinn- und Verlust Rechnung gebucht. Abschreibung oder “”Absetzung für Abnutzung”” wird auch in der Kurzform “”AfA”” häufig verwendet.
Die Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer wird im Grundsatz durch zwei Abschreibungsmethoden geregelt:
- Die lineare Abschreibungsmethode: Die Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes erfolgt gleichmäßig immer mit dem gleichen Betrag. Somit verringert sich der (Rest)Buchwert des abgeschriebenen Vermögensgegenstandes jeweils gleichmäßig.
- Die degressive Abschreibungsmethode ist eine weitere Methode der planmäßigen Abschreibung. In den ersten Nutzungsjahren ergeben sich höhere Abschreibungsbeträge als in den späteren Jahren. Die degressive Abschreibung trägt dadurch dem höheren Wertverlust von Vermögensgegenständen in den ersten Jahren Rechnung.
Die steuerliche Zulässigkeit der jeweiligen Abschreibungsarten für den entsprechenden Sachverhalt ist jeweils zu prüfen.